Regeln und Recht

KI-Verordnung für kleine Unternehmen: Was gilt wann?

Von Florian Ischinsky Veröffentlicht am

Kurz beantwortet

Für die meisten kleinen Unternehmen, die KI-Werkzeuge wie Chat-Assistenten nur nutzen, gelten heute drei Dinge: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern (seit 2025), bestimmte KI-Praktiken sind verboten, und seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten, etwa für Deepfakes. Die strengen Regeln für Hochrisiko-KI, zum Beispiel bei der Bewerberauswahl, greifen erst ab dem 2. Dezember 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit dem 1. August 2024 und wird in Stufen wirksam.
  • Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken sind untersagt, und Unternehmen müssen die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten fördern (Artikel 4).
  • Seit 27. Juli 2026: Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat Artikel 4 abgeschwächt. Statt ein „ausreichendes Maß“ an Kompetenz sicherzustellen, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die Kompetenz fördern.
  • Seit 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Artikel 50, etwa die Kennzeichnung von Deepfakes.
  • Ab 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI wie Software zur Bewerberauswahl. Ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen.

Betrifft die KI-Verordnung auch kleine Betriebe?

Ja, und zwar unabhängig von der Größe. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Konzern und Handwerksbetrieb, sondern nach Rollen und Risiken. Wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, ist Anbieter. Wer ein KI-System beruflich nutzt, ist Betreiber. Ein Steuerbüro, in dem Mitarbeitende mit einem Chat-Assistenten E-Mails entwerfen, ist damit Betreiber im Sinne der Verordnung.

Die gute Nachricht: Für Betreiber, die KI für alltägliche Büroaufgaben nutzen, sind die Pflichten überschaubar. Die aufwendigen Anforderungen der Verordnung, etwa Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung, treffen vor allem Anbieter und Hochrisiko-Anwendungen. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung zudem Erleichterungen vor, und der Digital Omnibus hat diese 2026 noch ausgeweitet.

Welche Pflichten gelten heute schon?

Für typische kleine Betriebe, die KI-Werkzeuge nutzen, sind heute drei Bereiche relevant.

1. KI-Kompetenz fördern (Artikel 4). Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten mit KI umgehen können. Das betrifft auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI nutzen, etwa freie Mitarbeitende. Was das konkret heißt, erklärt der nächste Abschnitt.

2. Verbotene Praktiken (Artikel 5). Ebenfalls seit Februar 2025 sind bestimmte Anwendungen verboten. Für Betriebe am wichtigsten: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (mit Ausnahmen aus medizinischen oder Sicherheitsgründen), die Bewertung von Menschen nach ihrem sozialen Verhalten und manipulative Techniken, die Menschen schaden. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei neue Verbote hinzu: KI, die ohne Einwilligung realistische intime Bilder identifizierbarer Personen erzeugt, und KI, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt.

3. Transparenz (Artikel 50). Seit dem 2. August 2026 gilt: Wer mit KI Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erzeugt, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, muss das offenlegen. Menschen, die mit einem KI-System sprechen, etwa einem Chatbot auf einer Website, müssen erkennen können, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben. Diese Pflicht richtet sich in erster Linie an den Anbieter des Chatbots; wer einen solchen Chatbot einsetzt, sollte aber prüfen, ob der Hinweis tatsächlich erscheint.

Was bedeutet KI-Kompetenz nach dem Digital Omnibus?

Die ursprüngliche Fassung von Artikel 4 war streng formuliert. Sie verlangte, dass Unternehmen

„Maßnahmen [ergreifen], um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.“ Artikel 4 der KI-Verordnung in der Fassung von 2024, zitiert nach TÜV Rheinland Consulting

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde Artikel 4 vollständig neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen nun Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ausdrücklich heißt es, dass sie kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren müssen. Aus einer Erfolgspflicht ist damit eine Bemühenspflicht geworden. Zugleich sollen Kommission und Mitgliedstaaten die Unternehmen, gerade kleine und mittlere, dabei unterstützen.

Für die Praxis heißt das: Die Pflicht ist nicht weggefallen. Sie verlangt weiterhin sinnvolle, an Aufgabe und Vorwissen angepasste Maßnahmen. Bewährt haben sich:

  • eine KI-Nutzungsrichtlinie, die festlegt, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten tabu sind,
  • eine Grundlagenschulung für alle, die KI nutzen, mit Teilnahmenachweis,
  • eine Ansprechperson für Fragen und
  • eine kurze Dokumentation, wer wann woran teilgenommen hat.

Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4 sieht die Verordnung nicht vor. Dokumentierte Maßnahmen sind trotzdem sinnvoll: Sie zeigen im Ernstfall, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten ernst nimmt, und sie senken das Risiko, dass vertrauliche Daten in falsche Werkzeuge gelangen.

Was hat der Digital Omnibus sonst noch geändert?

Der Digital Omnibus zur KI wurde im Mai 2026 politisch vereinbart, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für kleine und mittlere Unternehmen sind vor allem drei Änderungen wichtig:

Änderung Vorher Jetzt
Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung) ab 2. August 2026 ab 2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I (z. B. Maschinen, Medizinprodukte) ab 2. August 2027 ab 2. August 2028
KI-Kompetenz (Artikel 4) Kompetenz „sicherstellen“ Kompetenz durch Maßnahmen „unterstützen“
Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte (Artikel 50 Abs. 2) für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren ab 2. August 2026 Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Pflicht der Anbieter)

Außerdem wurde eine neue Kategorie für „kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung“ eingeführt: Firmen, die keine KMU mehr sind, aber weniger als 750 Beschäftigte haben. Sie erhalten ähnliche Erleichterungen wie KMU, etwa vereinfachte Dokumentationsvorlagen.

Was kommt bis 2028 auf Betriebe zu?

Die wichtigste Frist für Betreiber ist der 2. Dezember 2027. Ab dann gelten die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III. Für kleine Betriebe ist das vor allem dann relevant, wenn sie KI im Personalbereich einsetzen: zur Sichtung von Bewerbungen, zur Leistungsbewertung oder zur Planung von Beförderungen. Betreiber solcher Systeme müssen unter anderem die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen, eine menschliche Aufsicht durch geschulte Personen sicherstellen, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte informieren, bevor sie ein solches System am Arbeitsplatz einsetzen.

Am 2. August 2028 folgen die Regeln für KI, die in regulierte Produkte eingebaut ist. Das betrifft vor allem Hersteller, kaum aber Betriebe, die KI nur nutzen.

Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten

Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Sanitärbetrieb nutzt einen Chat-Assistenten für Angebotstexte und Kundenmails. Zwei Mitarbeitende im Büro haben private Konten angelegt, die Monteure diktieren Berichte in eine Transkriptions-App.

Was der Betrieb jetzt tun sollte: ein Werkzeug mit Unternehmensvertrag wählen und private Konten ablösen, eine kurze Nutzungsrichtlinie einführen (keine Kundennamen und Preise in nicht freigegebene Werkzeuge), eine halbtägige Schulung für alle KI-Nutzenden durchführen und die Teilnahme dokumentieren. Hochrisiko-Pflichten betreffen den Betrieb nicht, solange er KI nicht für Personalentscheidungen einsetzt. Aufwand: wenige Tage, verteilt auf einige Wochen.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch, wenn wir nur ChatGPT oder ein ähnliches Werkzeug nutzen?

Ja. Wer ein KI-System beruflich einsetzt, ist im Sinne der Verordnung Betreiber. Für reine Nutzer sind die Pflichten aber überschaubar: vor allem die Förderung der KI-Kompetenz, das Einhalten der Verbote und Transparenz in bestimmten Fällen.

Müssen wir unsere Mitarbeitenden schulen?

Die Verordnung verlangt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern. Eine Schulung ist dafür der naheliegendste und am besten nachweisbare Weg. Seit der Änderung durch den Digital Omnibus müssen Sie kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren, aber sinnvolle Maßnahmen ergreifen und belegen können.

Drohen Bußgelder, wenn wir nicht schulen?

Für Artikel 4 selbst sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Fehlende Kompetenzmaßnahmen können aber eine Rolle spielen, wenn es bei anderen Verstößen um die Höhe eines Bußgelds geht, und sie erhöhen das Risiko von Datenschutzverstößen.

Wir nutzen ein KI-Tool zur Vorauswahl von Bewerbungen. Was gilt dafür?

KI in der Personalauswahl gilt als Hochrisiko-Anwendung. Die besonderen Pflichten für Betreiber, etwa menschliche Aufsicht und Information der Bewerbenden, gelten nach der Verschiebung ab dem 2. Dezember 2027. Es lohnt sich, das Werkzeug schon jetzt darauf zu prüfen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), EUR-Lex (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Digital Omnibus on AI: Regulation (EU) 2026/1744 Is Published in the Official Journal, nicfab.eu (abgerufen am 21.10.2026)
  4. AI literacy: the Digital Omnibus rewrites Article 4 of the AI Act, lawandtechnology.eu (abgerufen am 21.10.2026)
  5. EU AI Act Update: Digital Omnibus Finalizes 8 Compliance Changes, Orrick (abgerufen am 21.10.2026)
  6. KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act, TÜV Rheinland Consulting (abgerufen am 21.10.2026)
  7. So vermeiden Sie KI-Inkompetenz im Unternehmen, CIO (abgerufen am 21.10.2026)

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Recherchiert mit KI-Unterstützung, geprüft von Florian Ischinsky.

Florian Ischinsky

Florian Ischinsky begleitet die Einführung von KI-Werkzeugen in einem regulierten Umfeld mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Freigaben. Diese Erfahrung bringt er in kleine und mittlere Organisationen, die KI sicher und mit Nutzen einsetzen wollen.